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Einkaufshilfe für digitale Bilderrahmen – worauf Sie beim Kauf achten sollten

 Geschrieben am: 7. September 2009

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Hochauflösende Digital- und Handykameras sind mittlerweile in fast jedem Haushalt zu finden, nicht zuletzt, weil die darin verwendeten Speicherkarten eine komfortable und kostengünstige Möglichkeit darstellen, nahezu unendlich viele Bilder und Videoaufnahmen zu machen und diese direkt auf den Computer zu übertragen. Um die Fotos auch außerhalb des Rechners genießen und anderen präsentieren zu können, bietet sich die Anschaffung eines digitalen Bilderrahmens an.

Von diesen sind heutzutage unzählige Modelle, Farben und Formen auf dem Markt zu finden. Viele Käufer lassen sich bei ihrer Wahl des richtigen Rahmens ausschließlich von Preis und Design beeinflussen. Um die häufig daraus resultierende Enttäuschung zu vermeiden, hat Transcend einige Tipps für Sie, worauf Sie beim Kauf von digitalen Bilderrahmen wirklich achten sollten.

1) Marke ist nicht gleich Marke

Einige Marken verkaufen ihre Rahmen lediglich als Prestigeobjekte, um ihr Sortiment zu vervollständigen, obwohl ihr eigentlicher Schwerpunkt nicht im technischen Bereich liegt. Das wirkt sich nicht selten dahingehend aus, dass die Qualität des Bilderrahmens zu wünschen übrig lässt. Insbesondere im Hinblick auf den wichtigsten Faktor, die Bildqualität, können erhebliche Mängel auftreten (beispielsweise Verpixelungen, verschwommene Ansichten oder eine schlechte Farbanpassung). Als Käufer sollten Sie sich also nicht bloß von Markenimages blenden lassen. Manchmal bieten gerade etwas unbekanntere Marken wie Transcend deutlich hochwertige Produkte mit einer besseren Ausstattung an.

2) Die Auflösung

Grundsätzlich gilt: Je höher die Auflösung, desto besser. Um eine gute Bildqualität zu gewährleisten, sollte die Auflösung des Bilderrahmens mindestens 640 x 400 Pixel betragen. Gerade sehr preisgünstige Modelle bieten oft eine deutlich geringere Auflösung, die sich z.B. in Verpixelungen widerspiegelt und viel Anlass zu Ärgernissen gibt. Als Käufer sollten Sie sich nicht zu sehr darauf fixieren, den billigsten Rahmen zu erwerben, denn was nützt es Ihnen, ein paar Euro gespart zu haben, wenn Sie Ihre Fotos nicht störungsfrei genießen können

3) Abmaße und Bildformat

Wie bei einem Fernseher gibt es auch bei digitalen Bilderrahmen verschiedene Größen und Anzeigeformate. Die am weitesten verbreiteten Standardformate sind 4:3 und 16:9. Diese Formate werden nicht nur von vielen Bilderrahmen, sondern auch von vielen Digitalkameras verwendet. Wenn Sie einen Rahmen möchten, der die Bilder im bereits bekannten Format anzeigt, ist eine 4:3 Anzeige die richtige Wahl für Sie. Das Format 16:9 dagegen zeigt die Bilder in Breitbildansicht, ähnlich wie das bei neueren Fernsehern der Fall ist. Unter Umständen können dabei jedoch im 4:3 Format aufgenommene Bilder beschnitten werden.

4) Interner Speicher

Wenn der Bilderrahmen über eine interne Speicherkapazität verfügt, ist das nicht nur äußerst praktisch, um den Rahmen auch dann nutzen zu können, wenn Sie gerade keine Speicherkarte zur Hand haben, sondern stellt auch eine geeignete Möglichkeit dar, Ihre Lieblingsbilder direkt auf dem Rahmen zu speichern, um sie immer wieder genießen zu können. Auch wenn der Rahmen z.B. über eine Musikabspielfunktion verfügt, bietet eine hohe interne Speicherkapazität viele Vorteile, um z.B. Ihre Lieblingsmusik auf dem Gerät abzulegen und jederzeit unkompliziert abzuspielen. Auch im Hinblick auf den Speicher gilt dabei natürlich, je mehr Kapazität, desto besser.

5) Schnittstellen

Die meisten Bilderrahmen bieten Steckplätze für verschiedene Speicherkartenformate. Achten Sie darauf, dass der Rahmen Ihrer Wahl die Flash-Speicherkarten direkt unterstützt, die Sie auch in Ihrer Digitalkamera verwenden. Auf diese Weise müssen Sie den Rahmen nicht erst an einen Computer anschließen, um Ihre Fotos betrachten zu können. Weiteren Komfort bietet ein Steckplatz für USB-Sticks, vor allem, wenn Sie USB-Sticks zum Speichern und Transportieren Ihrer Bilder nutzen.

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Worum geht es eigentlich beim neuen Urheberrechtsgesetz?

 Geschrieben am: 2. Juni 2009

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Das Urhebergesetz soll den Urheber vor illegitimer Verbreitung „seines“ geistigen Eigentums schützen. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, gab es in analogen Zeiten die sogenannte Pauschalabgabe. Bei dieser Regelung musste jeder Käufer eines Kopierers/Faxgerätes sich durch einen festgelegten Betrag gleichzeitig das Recht auf Privatkopien erwerben.

In den Zeiten digitaler Medien muss der Begriff Privatkopie jedoch neu definiert werden. Warum das? Normalerweise werden Kopien analoger Träger (z.B. Videokassetten) mit jeder Kopie qualitativ schlechter – nicht so bei digitalen Kopien. Hier gibt es keinen Qualitätsverlust.

Das neue Gesetz zur Urheberrechtsreform, das am 01.01.08 in Kraft trat, überträgt das analoge Konzept der Pauschalabgabe auf das digitale Zeitalter. Das bedeutet, dass seitdem ein gesetzlicher Vergütungsanspruch für alle digitalen Medien (Festplatten, SSDs, USB-Sticks) besteht.

Vor ca. 200 Jahren, als die ersten Urhebergesetze erlassen wurden, entstanden auch die sogenannten Verwertungsgesellschaften. Diese vereinen viele Rechteinhaber in einer Gesellschaft. Die älteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die sich auf die Inhaber von Musikrechten konzentriert. Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) wiederum ist die Inkassogesellschaft der GEMA, d.h. sie kümmert sich um die Einnahme der Abgaben und leitet diese an die GEMA weiter.

Grundsätzlich ist dabei jeder Händler, Hersteller und Importeur digitaler Medien seit dem 01.01.08 abgabe- und meldepflichtig. Allerdings sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die Höhe der Pauschalabgabe wird erstmals nicht mehr gesetzlich festgelegt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abgabenhöhe in Relation zum Straßenverkaufspreis stehen muss. Außerdem muss der Anteil an Privatkopien über sogenannte Nutzungsgutachten geprüft werden.

Dies basiert auf der Prämisse, dass es sich bei einer Privatkopie um eine Kopie für den Privatgebrauch handelt. Tatsächlich werden aber viele Speichermedien nur beruflich genutzt (z.B. Server-Festplatten), oder zum Fotografieren verwendet (z.B. Speicherkarten). Streng genommen gibt es auf diesen Medien dann ja gar keine urheberrechtlich relevanten Privatkopien. Daher ist z.B. auch die Frage, ob bestimmte Speicherkarten von einer ZPÜ-Abgabe befreit werden, bzw. die jeweilige Abgabenhöhe Gegenstand der Verhandlungen. Noch sind viele Punkte offen. Eine Einigung muss spätestens bis zum 01.01.2010 erzielt worden sein.

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